Mietbedingungen

 

erleichtern einem das Leben und wer sich danach richtet

lebt entspannt in der Nissen - Huette.

Mietvertrag 

Der Mietvertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn das Mietobjekt mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestellt, vom Vermieter zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird, der Mieter Kenntnis von den Mietbedingungen erlangt und der Mieter innerhalb 5 Tagen die fällige Anzahlung lt. Rechnung geleistet hat.

 

Personen 

Das Mietobjekt darf nicht von mehr Personen – inklusive Babys und Kleinkindern – bewohnt oder genutzt werden, als bei der Buchung angegeben wurde (eine Aufstockung bis zur Maximalbelegung entsprechend Bettenzahl des Mietobjekts ist jedoch jederzeit möglich). Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen zum Zweck der verstärkten Nutzung des Mietobjekts durch mehr Personen ist nicht gestattet. Eine nicht vom Vermieter stattgegebene Überbelegung und Nutzung führt automatisch zu einer Strafgebühr und kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

Hunde

Es dürfen bis zwei Hunde nach entsprechender Buchung mitgebracht werden. Weitere Hunde nur nach vorheriger Absprache. Hunde wohnen auf dem Fußboden, der Aufenthalt von Hunden auf Couch und Betten ist untersagt. Die Notdurft verrichten Hunde nach Möglichkeit bitte außerhalb des Gartens, was Beobachtung und ggf. Anleinen erfordert. Die feste Notdurft ist im Garten vom Mieter aufzunehmen und in der Restmüll Tonne (Schwarz) zu entsorgen. 

 

Internet

Das Internet steht kostenfrei zur Verfügung. Die Zugangsdaten in das WLAN werden Ihnen vor Anreise mitgeteilt.

 

An- und Abreise

Das Mietobjekt steht den Gästen am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung, dazwischen findet die Endreinigung statt. Der Mieter erhält zu seiner Anreise einen vierstelligen Code für den Schlüsselsafe. Darin befinden sich die Schlüssel für die Eingangstür.

 

Zahlungsbedingungen

Innerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des reinen Mietpreises fällig. Die genauen Kosten sind der Rechnung zu entnehmen. Bleibt der Mieter die Anzahlung schuldig, ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Ankündigung das Mietobjekt wieder zur Vermietung freizugeben bzw. anderweitig zu vermieten. Der Restbetrag lt. Rechnung muss bis 28 Tage vor der Anreise auf dem Vermieterkonto eingegangen sein. Bleibt der Mieter dem Vermieter den Mietbetrag schuldig, ist der Vermieter berechtigt, drei Tage nach Zahlungserinnerung ohne weitere Ankündigung das Mietobjekt wieder zur Vermietung freizugeben. Bei sehr kurzfristiger Buchung innerhalb 28 Tagen vor Anreisetag erfolgt die vollständige Zahlung umgehend.

 

Kaution

Zusammen mit Zahlung des Restbetrags wird die Kaution von 200,00 € fällig, die als Sicherheit für die Pflichten des Mieters dient. Sofern das Mietobjekt in seinem Zustand und mit dem enthaltenen Inventar nicht zu Schaden gekommen ist, wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise des Mieters auf dessen Konto unverzinst zurückerstattet. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt vor der Übernahme neuer Gäste auf Schäden selbst oder durch von ihm beauftragte Personen zu prüfen. Entstandene Schäden und dadurch bedingte Aufwendungen werden mit der Kaution verrechnet. Darüber hinaus gehende Kosten werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

 

 

Kurabgabe und Ostseecard

Wer im Ostseebad Eckernförde übernachtet, muss eine Kurabgabe entrichten. Hierfür erhältst du tolle Vorteile und bekommst für Deinen Reisezeitraum eine ostseecard.

Richtig super: Das Ostseebad Eckernförde bietet allen ostseecard-Inhabern einen komplett kostenlosen Stadtverkehr. Somit können Urlaubsgäste in Eckernförde ganzjährig, den ganzen Tag kostenfrei mit den innerstädischen Bussen fahren.

 

Rücktrittsgebühren

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Bei Kündigung bis 56 Tage (8 Wochen) vor Mietbeginn sind 25 % des Mietpreises fällig, danach 100 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt dies, wird der Gast von den Kosten seines Rücktritts unter Zurückbehaltung einer Aufwandspauschale von 75 € frei. Anderenfalls ist er verpflichtet, den oben genannten Anteil des Mietpreises zu zahlen. Empfehlenswert ist daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Kündigung durch den Vermeiter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach dem Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz des bis zur Kündigung entstandenen Gewinns verlangen.

 

Verantwortlichkeit

Der Mieter ist während der Mietperiode für das Mietobjekt und sein gesamtes Inventar verantwortlich und hat es schonend zu behandeln. Damit das Mietobjekt den hohen Standard behält, hat der Mieter die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Schäden, die der Mieter feststellt, jedoch nicht verursacht hat, sind dem Vermieter ebenfalls unverzüglich zu melden, damit sie dem Mieter nicht angelastet werden. Nicht gemeldete Schäden werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt bzw. nach Möglichkeit mit der Kaution verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus und regelt die täglichen Angelegenheiten (Mülltrennung, Gerätenutzung, …).

 

Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten und am Ende der Mietperiode in aufgeräumten, gesaugten und besenreinen Zustand, mit gespültem Geschirr, ausgeräumten Kühlschrank und in bereitgestellten Behältern (Biomüll, Restmüll, Papier) entsorgten Abfällen sowie entsorgtem Leergut und Glasflaschen zu übergeben, damit anschließend die im Mietpreis enthaltene Endreinigung des Vermieters im üblichen und geplantem Ausmaß durchgeführt werden kann.

 

Rauchen, offenes Feuer und Kerzen

Das Rauchen im Mietobjekt ist ausdrücklich untersagt, es ist jedoch auf der Terrasse und im Garten bei geschlossenen Fenstern und Türen möglich. Beim Umgang mit offenem Feuer und Kerzen ist besondere Vorsicht geboten. Das Abbrennen von Kerzen und Teelichtern darf nur unter Aufsicht und auf feuerfester Unterlage erfolgen.

 

Gartenarbeiten

Ein schöner Garten muss gepflegt werden. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Gartenarbeiten (Rasenmähen, Bewässerung, sonstige Gartenpflege …) auch während seines Aufenthalts durchgeführt werden – auch wenn dadurch temporäre Lärmbeeinflussungen entstehen können.

 

Gerichtsstand und gesetzliche Regelungen

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eckernförde. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die durch diese Mietbedingungen nicht abgedeckten rechtlichen Angelegenheiten durch die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden.

 

Wirksamkeit der Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.